Eine fachgerechte und sichere Zwangsräumung Wien können Sie mit uns erhalten. Unsere Profis sind 24/7 zu Diensten! Rufen Sie an!
Eine Zwangsräumung kann man so definieren, dass man jemanden zwingt einen Ort oder ein Eigentum zu verlassen, welches normalerweise mit der Kraft des Gesetzes durchgeführt wird. Wenn Sie jemanden dazu bringen, eine Wohnung zu verlassen, weil er keine Miete bezahlt hat, ist dies ein Beispiel für die Zwangsräumung. Kurzgefasst ist eine Zwangsräumung, jemanden auf gerichtlichem Wege aus einer Immobilie herausziehen bzw. zu vertreiben. Genau für solche Situationen sind unsere Experten zu Diensten. Unsere Entrümpler sind seit langen Jahren auf dem Markt und kennen sich bestens aus. Daher können wir Ihnen einen grandiosen Service anbieten. Rufen Sie jetzt die Experten an und lassen Sie sich gratis beraten. Wir sind sowohl an Wochenenden als auch an Feiertagen zu Diensten und kommen gerne kostenlos für die Erstbesichtigung rasch vor Ort!
Nachdem Sie die Kündigungsmitteilung erhalten haben und nicht ausgezogen sind oder den Mietvertrags- oder Mietvertragsverstoß behoben haben, muss der Vermieter Ihnen ordnungsgemäß eine Vorladung und Räumungsklage zustellen, um mit der Zwangsräumung in Wien fortzufahren. Das Gericht legt ein Datum und eine Uhrzeit für eine Anhörung oder Verhandlung vor einem Richter fest. Wenn die Räumung feststeht, können unsere Experten kontaktiert werden. Unser Team räumt das Objekt in kürzester Zeit besenrein!
Sie können eine Räumungsklage beim Gericht natürlich jederzeit abgeben. Frühestens drei Wochen nach der Verhandlung kann der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung für Sie einleiten. Dies könnte sich aber natürlich auch über mehrere Monate hinauszögern. Der Mieter erhält die Mitteilung über die Räumungsklage und danach erfolgt die Anhörung von Mieter und Vermieter. Hat der Vermieter Recht wird ein Räumungstitel erteilt und ein Räumungstag wird bestimmt.
Zwangsräumung kann immer unterschiedlich dauern. Jedoch versichern wir Ihnen, dass alles rasch und detailliert abläuft. In der Regel dauert eine zügige Zwangsräumung einer Wohnung ein Arbeitstag. Um Ihnen aber direkte Angaben über die Zeit der Räumung mitteilen zu können, schauen wir uns vorab immer erst das Objekt an.
Die Höhe der Kosten von einer Zwangsräumung Wien ist immer von der Größe und vom Inhalt abhängig. Bei einer 3-Zimmer Wohnung können Kosten in Höhe von 2500 Euro und 3000 Euro entstehen. Lassen Sie sich professionell beraten und rufen Sie heute noch an.
Unsere Spezialisten sind von Montag bis Sonntag rund um die Uhr für Sie einsatzbereit. Lassen Sie sich selbst von den Experten überzeugen und rufen Sie heute noch die Profis an. Für weitere Frage können Sie uns telefonisch erreichen.
Eine Zwangsräumung ist nicht nur unangenehm, sondern auch immer mit enorm viel Arbeitsaufwand verbunden. Völlig gleich wie umfangreich Ihre Zwangsräumung ist, wir übernehmen alle anfallenden Arbeiten. Wir sorgen immer für sachgerechte und nachhaltige Räumung. Bei einer kostenlosen vor Ort Besichtigung nehmen wir ihr Objekt genau unter die Lupe und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir stellen Ihnen Verpackungsmaterialien zur Verfügung oder übernehmen auf Wunsch gerne auch die Packarbeiten. Der Vermieter muss ein Kostenvorschuss beim Gerichtsvollzieher für die Zwangsräumung bezahlen und diese nachher beim Mieter einklagen.
Als Mieter können Sie als letztes noch ein Vollstreckungsschutz beantragen mit der Begründung einer schweren Erkrankung, Suizidgefahr oder das Ihnen oder Ihrer Familie Obdachlosigkeit droht. Es ist immer unterschiedlich, ob der Schutz bewilligt wird oder auch nicht. Spätestens nach 14 Tage vor dem Räumungstermin müssen Sie den Antrag beim Amtsgericht gestellt haben.
Ein Mieter kann eine Räumungsklage beispielsweise durch Zahlung des Mietrückstandes verhindern. Er hat ab zwei Monaten nach Erhebung der Klage Zeit, die rückständige Miete zu bezahlen und damit der außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter zu umgehen. Dadurch werden die Kündigung sowie die Räumungsklage aufgehoben.